Die von der IT-Reiter GmbH erbrachten
Dienstleistungen werden durch beidseitig unterfertigte
Arbeitsberichte zur Kenntnis genommen, für in Ordnung befunden
und als verrechenbare Leistung durch den Kunden anerkannt.
Etwaige Einsprüche und Mängelrügen, soweit der
Grund des Einspruches oder der Mängelrüge durch den
Verantwortlichen ersichtlich ist, müssen vor Leistung der
Unterschrift eingebracht werden.
Unter dem Verantwortlichen ist folgende Person zu
verstehen, die von der Geschäftsführung oder den Eigentümern
beauftragte ist, um die von der IT-Reiter GmbH
durchgeführten Dienstleistungen zu beaufsichtigen und zu
kontrollieren.
Dienstleistungen werden ausschließlich unter
Anerkennung der gültigen soft- und lizenzrechtlichen
Bestimmungen durchgeführt.
Sämtliche Informationen oder Daten, die von der
Homepage der IT-Reiter GmbH bezogen werden können, sowie
sämtliches mit der Homepage der IT-Reiter GmbH
zusammenhängendes Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegen
ausschließlich österreichischem Recht. Gerichtsstand ist
ausschließlich Innsbruck. |