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  IT-Reiter
   
 

 

Die von der IT-Reiter GmbH erbrachten Dienstleistungen werden durch beidseitig unterfertigte Arbeitsberichte zur Kenntnis
genommen, für in Ordnung befunden und als verrechenbare Leistung durch den Kunden anerkannt.

Etwaige Einsprüche und Mängelrügen, soweit der Grund des Einspruches oder der Mängelrüge durch den Verantwortlichen
ersichtlich ist, müssen vor Leistung der Unterschrift eingebracht werden.

Unter dem Verantwortlichen ist folgende Person zu verstehen, die von der Geschäftsführung oder den Eigentümern beauftragte ist,
um die von der IT-Reiter GmbH durchgeführten Dienstleistungen zu beaufsichtigen und zu kontrollieren.

Dienstleistungen werden ausschließlich unter Anerkennung der gültigen soft- und lizenzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.

Sämtliche Informationen oder Daten, die von der Homepage der IT-Reiter GmbH bezogen werden können, sowie sämtliches
mit der Homepage der IT-Reiter GmbH zusammenhängendes Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschließlich
österreichischem Recht. Gerichtsstand ist ausschließlich Innsbruck.